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Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes 2436 Beliebt
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 1. Mit Schreiben vom 15.2.13 (Beschluss des Beirates aufgrund des unangemessenen
Termindrucks im Umlaufverfahren) wurde die Ablehnung des Entwurfs (vgl. Anlage 1) dem
Stadtplanungsamt mitgeteilt mit dem Hinweis, dass die Gründe der Ablehnung spätestens
durch Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 21.2.13 genannt würden.

2. Mit gesondertem Beschluss (im selben Verfahren wie oben) wurde das Befremden des
Beirates über den „merkwürdigen“ Termindruck ausgedrückt (vgl. Anlage 2). Er drückt die
besondere Betroffenheit des ehrenamtlich arbeitenden Beirats aus!

 3. Die Gründe der o. a. Ablehnung des B-Bauentwurfs 2436 im Einzelnen:

3.1.
Zum Landschaftsschutz als Hintergrundfolie der Planentwürfe
Der Beirat hatte umgehend nach Aufhebung der sogen. Entwicklungssatzung für die
Bebauung der Osterholzer Feldmark durch die Bremische Bürgerschaft die
Wiederherstellung des bereits aufgehobenen Landschaftsschutzes für die ganze Feldmark
gefordert.

Obwohl dieser Schritt u. W. noch gar nicht erfolgt ist – trotz der inzwischen verstrichenen
Zeit (!) -, wird im B-Bauentwurf 2436 bereits für einige 1000 qm im ehem. Dorf Osterholz,
für die der Landschaftsschutz noch besteht, eine Bebauung vorgeschlagen.
Das lehnt der
Beirat z. Zt. entschieden ab,
zumal für ihn in keiner Weise im gerade zur Stellungnahme
vorgelegten Landschaftsprogramm erkennbar ist, wann und wie die Stadt den grundsätzlich
zu begrüßenden und auch in der Vergangenheit schon planerisch angedachten
Wanderweg (südlich, im Wesentlichen entlang des Holter Fleets) einmal durchzusetzen und
zu realisieren gedenkt. Er soll demnach eines Tages die Grenze zwischen der
Wohnbebauung nördlich und der offenen Feldmark südlich davon darstellen…..
„Zukunftsmusik“!-


Da inzwischen offensichtlich eine weitere Wohnbebauung am Südostende der Feldmark
(nördlich der neuen Bahnunterführung in der Nähe der künftigen Endstation der Linie 1) in
planerischer Vorbereitung ist, sieht der Beirat den für ihn bedeutenden Zusammenhang,
dass an beiden Stellen der seinerzeitige Beschluss der Bürgerschaft (Stopp der
umfassenden Pläne für die Bebauung der Feldmark) bereits schrittweise in sein Gegenteil
verkehrt werden soll. Was folgt als nächstes???

3.2. Bei der Vorstellung seiner neuen Ideen für eine maßvolle Bebauung im ehem.
Osterholzer Dorf hat vor wenigen Wochen der damalige Senatsbaudirektor Höing
besonders hervorgehoben, dass der Blick auf die noch existierenden „historischen“
Bauernhofgebäude und –grundstücke von der Dorfstraße aus gesehen dauerhaft über
einen neuen B-Bau sowie die erhaltenen Hofgebäude per Erhaltungssatzung zu sichern
seien.


Zusätzlich sollten die wenigen z. Zt. noch vorhandenen Durchblicke von der Dorfstraße in
die Feldmark erhalten, d. h. auch nicht weiter reduziert werden. Diese seine Absichten
wurden seinerzeit – natürlich ohne formellen Beschluss – im Beirat begrüßt wie auch die
grundsätzliche Verlagerung der Bebauungsmöglichkeiten auf den Hofgrundstücken nach Süden, um so hier einerseits so viel wie möglich vom dörflichen Charakter zu erhalten, andererseits den Hofbesitzern die dauerhafte Finanzierung ihrer großen Gebäude durch evtl. schrittweise Grundstücksverkäufe zu ermöglichen; angesichts des überwiegenden Endes der eigenen Landwirtschaft auf diesen Höfen ein verständliches Anliegen.

Schlussendlich hat der Beirat diese Absichten nicht zuletzt auch deshalb begrüßt, weil mit der neuen Planaufstellung der unbefriedigende B-Bau-Entwurf 2229, zu dem der Beirat bis dato keine Stellungnahme abgegeben hatte, endlich hätte ad acta gelegt werden können.

Der Beirat kann nur feststellen, dass die Durchblicke in die Feldmark im Planentwurf 2436 weiter reduziert werden. Was hätten dann künftig die Osterholzer Bürger vom neuen Plan, wenn der Blick einerseits von der Dorfstraße in die Feldmark kaum noch möglich sein würde und andererseits die Durchblicke vom angedachten Wanderweg entlang dem Holter Fleet, wenn überhaupt jemals, voraussichtlich erst in weiter Zukunft ermöglicht werden werden?....

Abschließend: Es sollte ohne Zeitdruck und im Detail mit dem Beirat über die o. a. und weitere Kritikpunkte gesprochen werden, so dass einvernehmlich ein neuer B-Bauplanentwurf entstehen kann, der am Ende auch mehr Gerechtigkeit gegenüber den, im vorliegenden Entwurf sehr unterschiedlich behandelten Grundbesitzern erreichen könnte.

Diese Zeit sollte sein!!! Das zu beratende Thema ist zu wichtig für den Stadtteil.

gez. Massmann gez. Hohn gez. Dillmann gez. Last

(SPD-Fraktion) (CDU-Fraktion) (GRÜNE-Fraktion) (LINKE-Fraktion)

 

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Version2013-02-21/02
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