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Anpassungskonzeptes zur Kinder- und Jugendförderung in den Stadtteilen | ||||||||||||||||
Der Beirat Osterholz möge beschließen:
Begründung:
zu 1:
Zuletzt im Jahre 2010 wurde eine Angleichung der Mittel für das Anpassungskonzept für 2010/2011 beschlossen, die sich aber auf die Tarif- und Energiekostener-höhungen seit dem Jahr 2000 bezogen hatten. Seitdem gab es weitere Tariferhöhungen und erhöhte Energiekosten, welche nur zu Lasten der eigentlich geförderten pädagogischen Angebote der stadtteilbezogenen Jugendarbeit gehen.
zu 2:
Nach § 32 hat der Beirat eine Mitwirkung an der Haushaltsaufstellung und Ausführung. Da hier entsprechende Fristen beachtet werden müssen, muss der Antrag vom Ortsamt unverzüglich gestellt werden.
gez. Massmann gez. Dillmann gez. Hohn gez. Last
(SPD-Fraktion) (GRÜNE-Fraktion) (CDU-Fraktion) (Linke-Fraktion)
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